OLG Frankfurt: „World S Lightest“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Gepäckshersteller warb auf einer Messe und auf Kofferaufklebern mit der Aus­sage „Worlds Lightest“, also die leichtesten Koffer der Welt. Da dies nicht zutraf, ver­bot das OLG Frankfurt die Werbeaussage. Auch auf einer Fachmesse sei die Aus­sage unzulässig, weil Fachbesucher die Möglichkeit hätten, sich die Gepäckstücke aus dem Ausland zu besorgen. Das Gewicht eines Koffers sei von großer Bedeutung in Bezug auf Handhabbarkeit und Beschränkungen im Flugverkehr. Da es noch an­dere Koffer mit geringerem Gewicht auf dem Markt gebe, sei die Aussage irreführend und zu unterlassen.

 

 

 

OLG Frankfurt a.M. vom 14.2.2019; Az. 6 U 3/18

 

WRP 2019, S, 648

 

Stichworte: Irrtum, Aussage, Koffer


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