AG Landstuhl: Kostenlose Selbstauskunft muss wirklich kostenlos sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Auf einer Internetseite der SCHUFA wurde die Möglichkeit zur „kostenlosen Selbst­auskunft“ angeboten. Darauf war auf der Internetseite zwar hingewiesen worden, al­lerdings war dies nach Auffassung des AG Landstuhl nicht deutlich genug gesche­hen. Deswegen war die Werbung nicht nur wettbewerbswidrig, das Gericht billigte ei­ner Verbraucherin sogar die Anfechtung eines Vertrages auf Selbstauskunft zu. Die Aussage stelle eine arglistige Täuschung dar, die zur Anfechtung berechtige. Wenn es kostenlos heiße, müsse es auch insgesamt kostenlos sein. Der Hinweis auf die Kostenpflicht auf der Website sei schlecht wahrnehmbar gewesen und deswegen überraschend und damit unwirksam.

 

 

 

AG Landstuhl vom 12.12.2018; Az. 2 C 427/18

 

Stichworte: arglistige Täuschung, SCHUFA, kostenlos


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