EuGH: Kunden müssen schwere, große oder zerbrechliche Waren nicht zurückschicken

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Sind mit der Rücksendung im Internet gekaufter Waren erhebliche Unannehm-lichkeiten verbunden, muss sich der Verkäufer ohne weitere Kosten für den Verbraucher um deren Rücksendung kümmern. Im vorliegenden Fall ging es um ein mangelhaftes Partyzelt, der Kunde rügte den Mangel und verlangte die Lieferung eines neuen. Der EuGH war der Meinung, dass sich der Verkäufer um die Abholung kümmern müsse, wenn die Ware sehr schwer oder zerbrechlich ist. Vom Kunden könne allenfalls verlangt werden, dass er Transportkosten vorstrecke, wenn diese nicht so hoch seien, dass sie ihn wegen der Höhe von der Rücksendung abhielten.

 

 

EuGH vom 23.5.2019; Az. C -52/18

Stichworte: Rücksendung, Internet


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