LG München II: Streitwert bei einer unerlaubten Werbe E-Mail 1.000 Euro
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
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Einen Streitwert von 1000 € wegen einer unerlaubten Werbe E-Mail hat das LG München II festgesetzt. Weil er per E-Mail eine Einladung zu einem kostenpflichtigen Seminar erhalten hatte, ging der Empfänger, ein Anwalt, gegen diese E-Mail mit einer Klage vor. Das LG München II setzte den Streitwert auf 1000 Euro fest. Zwar gebe es in Bezug auf den Streitwert einer unerlaubten E-Mail bereits Urteile von 100 bis über 10.000 €. Generell sei jedoch auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Neben der Belästigung sei auch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen, die Breitenwirkung und die Häufigkeit solcher Zusendungen zu berücksichtigen. Abschreckungseffekte seien dabei allerdings nicht ausschlaggebend.
LG München II vom 12.5.2017; Az. T 1583/16
K & R 2017, S. 525
Stichworte: E-Mail Werbung; Seminar; Streitwert, 1.000 EUR, Belästigung