EuGH: „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“, “Joghurt“
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/sc77e7baf9e19f6e5/image/ia227d644a2223cd0/version/1506112526/image.jpg)
Die Bezeichnungen „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“,“ Joghurt“ dürfen nach Auffassung des EuGHs nicht für rein pflanzliche Produkte verwendet werden. Auch wenn darauf hingewiesen und klargestellt werde, dass „Soyatoo Tofubutter“, „Pflanzenkäse“,“Veggi-cheese“,“Cream“ aus pflanzlichen Produkten hergestellt worden sei und dies auch ausreichend klargestellt werde, Bezeichnungen seien nach europäischem Recht tierischen Produkten vorbehalten.
EuGH vom 14.6.2017; Az. Rs. C -422/16
IPRB 2017,172
Stichworte: Pflanzliche Produkte, Milchprodukte, Hinweise nicht ausreichend, Bezeichnung