OLG Düsseldorf: Wilkinson gegen Gillette
Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Firma Wilkinson vertrieb auswechselbare Rasierklingen die den von der Firma Gillette nachgebaut waren. Das OLG Düsseldorf untersagte der Firma Wilkinson den Vertrieb dieses Produktes wegen Patentverletzung, obwohl eine abschließende Entscheidung des Bundespatentgerichts noch nicht vorlag.
OLG Düsseldorf vom 11.1.2018 - Az. I - 15 U 66/17
Stichworte: Patentverletzung, Nachbau, Wilkonson, Gillette