OLG Schleswig: Endpreis bei Vermietung von Ferienwohnungen ist anzugeben

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Im Internet hatte ein gewerblicher Vermieter von Ferienwohnungen den Mietpreis pro Woche angegeben. An anderer Stelle fand sich der Hinweis, dass dazu auch noch die Kosten für die Endreinigung anfallen würden. Das OLG Schleswig sah hier die Verpflichtung der Preisangabenverordnung verletzt, die die Angabe eines Endpreises eines  beworbenen Objektes vorschreibt. Dazu gehörten auch die Kosten für eine Endreinigung. Dieser Hinweis fände sich aber nicht bei der Preisangabe, sondern an anderer Stelle des Internetangebotes. Das sei unzulässig.

 

OLG Schleswig, Urteil von 22.3.2013 - Az. 6 U 27/12
GRUR-RR 2013, 295

 

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