OLG Hamm: 79.000 Euro Nachvergütung für Fotografen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein freiberuflich für eine Tageszeitung tätiger Fotograf veröffentlichte im Jahr 2010 1329 Bildbeiträge, im Jahre 2011 1277 und im Jahre 2012 891 in dieser Tageszeitung. Dafür erhielt der pro Bild einen Betrag von 10 Euro. Das OLG Hamm war nun der Auffassung, dass ein Betrag von 10 Euro netto keine angemessene Ver-gütung für derartige Aufnahmen sei und sprach ihm 79.000 Euro als nachträgliche Vergütung zu. Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 32) stehe einem Urheber ein  Anspruch auf angemessene Vergütung zu.

 

 

 

OLG Hamm vom 11.2.2016; Az. 4 U 40/15

 

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Stichworte: Anspruch, Vergütung


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