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Werberecht > Lebensmittelwerbung
Zulassung gesundheitsbezogener Angaben
Werbung mit Angaben eines Lebensmittel, die bestimmte Krankheitsrisiken verringern, sowie Angaben über positive Wirkungen eines Lebensmittels auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern können nicht über die Gemeinschaftsliste zugelassen werden, sondern bedürfen einer Einzelzulassung.
Die Einzelzulassung für die Werbung mit gesundheitsbezogener Angaben wird beim Bundesamt für Verbraucher- und Lebensmittelsicherheit beantragt.
Das Bundesamt übermittelt nach einer formalen Prüfung die Unterlagen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Eine Zusammenfassung eines eingereichten Antrages wird von der EFSA öffentlich zugänglich gemacht.
Die Stellungnahme der EFSA soll innerhalb von fünf Monaten erfolgen. Dann spricht die Europäische Kommission innerhalb von zwei Monaten eine Gemeinschaftszulassung aus.
Eine Gemeinschaftszulassung dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.