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Werberecht
Werberecht - Werbevertrag
Die Rechten und Pflichten aus dem Werbevertrag hängen von der rechtlichen Einordnung des Vertrages ab.
Grundlegend ist zunächst die Unterscheidung, ob ein Werk- oder ein Dienstvertrag vorliegt.
Bei einem Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet, z.B. der Entwurf eines Designs für ein Werbelogo, das Aushängen von Plakaten, die Verteilung von Anzeigeblättern, die Anzeigenvermittlung, die Vorführung von Werbefilmen im Kino.
Bei einem Dienstvertrag wird die Arbeitsleistung geschuldet.
Typisch für einen Dienstvertrag ist ein monatliches Pauschalhonorar. Der Vertrag mit der Werbeagentur ist dann häufig auf Planung und Durchführung von Werbeaktivitäten gerichtet.