Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Werbevertrag

Werberecht

Werberecht - Werbevertrag


Die Rechten und Pflichten aus dem
Werbevertrag hängen von der rechtlichen Einordnung des Vertrages ab.

Grundlegend ist zunächst die Unterscheidung, ob ein
Werk- oder ein Dienstvertrag vorliegt.

Bei einem
Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet, z.B. der Entwurf eines Designs für ein Werbelogo, das Aushängen von Plakaten, die Verteilung von Anzeigeblättern, die Anzeigenvermittlung, die Vorführung von Werbefilmen im Kino.

Bei einem
Dienstvertrag wird die Arbeitsleistung geschuldet.
Typisch für einen Dienstvertrag ist ein monatliches Pauschalhonorar. Der Vertrag mit der Werbeagentur ist dann häufig auf Planung und Durchführung von Werbeaktivitäten gerichtet.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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