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Vergleichende Werbung

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Werbeformen - Vergleichende Werbung


Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die einen Mitbewerber oder seine Leistungen erkennbar macht.

Der EU sei gedankt:
Vergleichende Werbung ist nun grundsätzlich zulässig.

Entgegenstehende Verbote in Berufsordnungen sind nichtig.

Ein "Haken" bleibt: Es sind knochenharte Voraussetzungen zu erfüllen.

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass nur Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung verglichen werden dürfen.

Der Vergleich muss sich zudem auf wesentliche, nachprüfbare und typische Eigenschaften erstrecken.

Es ist kaum verständlich, warum Unternehmen eher selten zu diesem hervorragenden Werbemittel greifen. Der Kunden erfährt "mehr" und entscheidet dementsprechend.

Bei der "
vergleichenden Testwerbung" nutzt der Werbende die Ergebnisse eines objektiven Tests, um seine - im Vergleich zu seinen Konkurrenten - "besseren" Produkte herauszustellen.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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