OLG Celle: E-Mail Verbot bezieht sich nicht nur auf eine konkrete, sondern alle E-Mail-Adressen eines Betroffenen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Rechtsanwalt hatte von einem Unternehmen eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten, für die sein vorheriges Einverständnis jedoch nicht vorlag. Das von ihm deswegen abgemahnte Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab, meinte jedoch, dass sich diese nur auf solche E-Mail-Adressen des Rechtsanwalts beziehen würde, die ihm bekannt seien.

Das OLG Celle entschied jedoch, dass der Rechtsanwalt Anspruch darauf habe, dass ihm an keine seiner E-Mail-Adressen von diesem Unternehmen eine E-Mail zu Werbezwecken zugesandt würden, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen bekannt seien oder nicht.


OLG Celle vom 15.5.2014 - Az. 13 U 15/14

Fundstelle eigene

Stichworte: E-Mail-Werbung, keine Einwilligung, Unterlassungserklärung Reichweite


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