Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Telefaxwerbung

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Werbeformen - Telefax-Werbung


In meiner Kanzlei gehen täglich mehrere Telefaxe ein: von Anbietern von Fachseminaren, von Verlagen, die das "neueste" Kompendium zum Werberecht anbieten...

Werbung per Telefax ist im Prinzip unzulässig bei Privat- wie Geschäftsleuten.

Nach der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist es unzulässig, einem Unternehmer zu Werbezwecken ein Fax zu senden, wenn dieser nicht damit einverstanden ist. Umstritten ist, ob ein Einverständnis auch nur vermutet werden kann, z.B. bei bestehender
Geschäftsverbindung.

Sie sind Arzt und erhalten von einem Marktforschungsinstitut ein Telefax, mit dem Sie - ohne vorherige Einwilligung - zur Mitwirkung bei einer "wissenschaftlichen" Befragung aufgefordert werden. Wenn Sie mitwirken, erhalten Sie 70 €.

War die Zusendung des Telefax unzulässig?

Ja, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg 2005.

Die Zusendung von Telefax-Werbung ohne vorheriges Einverständnis des Adressaten ist bei Privatpersonen ein Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Bei Unternehmern liegt ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Daraus können Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche resultieren.

Gerne beraten wir Sie.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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