Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Rabatte / Preisnachlass

Werberecht

Werberecht - Rabatte / Preisnachlässe - Zugaben


Das Rabattgesetz ist Mitte 2001 aufgehoben worden.

Rabatte sind daher grundsätzlich grenzenlos möglich.

Preisnachlass (Rabatt) ist ein betragsmäßig oder prozentual festgelegter Abschlag vom angekündigten oder allgemein geforderten Preis (Grundpreis, Ausgangspreis).

Unter den Preisnachlass fällt auch der
Naturalrabatt, also eine zusätzliche Menge der Ware oder Dienstleistung.

Auch das Versprechen, beim Nachweis eines billigeren Konkurrenzangebots die Differenz zu erstatten, ist als Preisnachlass anzusehen.

Rabatte sind beispielsweise: Geldzuwendungen oder Geldgutscheine, die für den Fall des Erwerbs einer Ware oder Dienstleistung gewährt werden.

Eine Werbung mit Preisnachlässen ist irreführend, wenn sie unzutreffende Aussagen über Höhe, Dauer, Ausmaß und Gründe der Preisnachlassgewährung enthält.

Relevant wird hier die
Preisangabenverordnung. Sie soll sicherstellen, dass der Verbraucher sachlich zutreffende und vollständige Information über die Preise erhält.

Zugaben


Erhält der Käufer jedoch bei 3 Waren eine weitere dazu, so handelt es sich um eine Zugabe.

Eine
Zugabe ist eine unentgeltliche Zuwendung, die dem Kunden neben der Ware oder der Leistung gewährt wird.

Nach der Aufhebung der Zugabenverordnung sind Zugaben grundsätzlich erlaubt.

Ausnahmen gibt es jedoch in Spezialbereichen, wie zum Beispiel im Buchhandel, wo die Buchpreisbindung herrscht.

Eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Zugabe kann in Ausnahmefällen dann vorliegen, wenn die Zugabe eine sehr starke Anlockungswirkung ausübt.

Auch bei einem hohen Wert der Zugabe ist nicht ohne weiteres von einer unangemessen unsachlichen Beeinflussung auszugehen.

Vorsicht ist geboten bei der Werbung gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen, wie Kindern und Kranken.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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