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Werberecht
Werberecht - Preisbindung
Der Begriff der Preisbindung wird Ihnen aus dem Kultgegenstand "Buch" bekannt sein.
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den meist vom Verleger festgesetzten Buchpreis einhalten. Neben wenigen Ausnahmen gilt das nicht für gebrauchte Bücher.
So ist es im Gesetz über die Preisbindung für Bücher festgeschrieben, welches das privatrechtlich organisierte Sammelreverssystem ablöste.
Wer ungerechtfertigt die Preisbindung nicht beachtet, setzt sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Preisbindung
Regeln über die Preisbindung finden sich noch in anderen - exotischen - Bereichen.
Es gibt auch andere staatliche verordnete Preise, etwa für Telefondienste oder für die Arzneimittelvergabe bei Apotheken.
Seit 2004 besteht keine Preisbindung mehr für rezeptfreie Arzneimittel. Dennoch halten sich 90 Prozent der Apotheken an die Preisempfehlungen der Hersteller - nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen.
Auch setzt der Staat Mindest- und Höchstpreise fest, etwa bei anwaltlichen Dienstleistungen.
Zu unterscheiden hiervon sind die Regeln über die Preisangaben.
Die Preisangabenverordnung soll sicherstellen, dass der Verbraucher sachlich zutreffende und vollständige Information über die Preise erhält.
Der Bundesgerichtshof (Az: I ZR 14/07) hat die Werbung für Handyverträge durch den Media-Markt eingeschränkt. Dieser hatte im Sommer 2005 Handzettel verteilt und Plakate aufgetstellt, in dem für Handynetzverträge zum Grundpreis von 0,000 Euro geworben wurde. Anschlussgebühr und Mindestumsatz waren dagen kaum lesbar klein geschreiben. Der Endpreis war damit nach Aufassung des Gerichthsof nicht ausreichend gut lesbar angeben. Damit liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Mobilcom hat mit seiner Unterlassensklage in alles Gerichtsinstanzen Erfolg.