Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Irreführende Werbung

Werberecht

Werberecht - irreführende Werbung


Irreführende Werbung: Täuschung des Verbrauchers durch falsche Angabe.

Dabei reicht auch die Unterlassung von Angaben aus, wenn eine Hinweispflicht besteht.

So hat ein Skiverkäufer darauf hinzuweisen, dass ein Auslaufmodell beworben wird.

Eine
Irreführung ist auch gegeben, wenn die behauptete Tatsache nicht der Wahrheit bzw. der Wahrheit des Verbrauchers entspricht.

Wird beispielsweise ein alkoholisches Getränk mit "Weingeist" umworben, ist aber aus Kartoffelstärke gebrannt, so entspricht zwar der Begriff des Weingeistes objektiv der Wahrheit, denn "Weingeist" bezeichnet lediglich Äthylalkohol, aber der Verbraucher versteht unter "Weingeist" nur Alkohol, der aus Wein hergestellt wird.

Andererseits liegt
keine Irreführung vor, wenn es aus Sicht des Verbrauchers offenkundig ist, dass die Äußerung übertrieben ist.

"Das beste Bier" nimmt kein Verbraucher ernst. Ist die Werbeaussage allerdings überprüfbar, so ist Vorsicht geboten.

Stellt man jedoch Selbstverständlichkeiten als etwas Besonderes heraus, erzeugt dies beim Verbraucher den irrigen Eindruck, dass die Leistung etwas besonderes darstellt.

"Auf alle Produkte mit Fehlern gewähren wir Preisnachlass" - entspricht dem Minderungsrecht.

Beispiele irreführender Werbung


§ 5 UWG nennt beispielhaft Gegenstände, über die irregeführt werden kann:

  • Verfügbarkeit der Ware oder Dienstleistung
  • Verfahren der Herstellung oder Dienstleistungserbringung
  • Zeitpunkt der Herstellung oder Dienstleistungserbringung
  • deren Zwecktauglichkeit
  • Menge
  • Beschaffenheit
  • Herkunft
  • die bei der Anwendung zu erwartenden Resultate
  • Testergebnisse
  • Verkaufsanlass
  • der Preis
  • seine Berechnung
  • Bedingungen der Warenlieferung
  • der Dienstleistungserbringung
  • geschäftliche Verhältnisse des Werbenden ( insbesondere sein Vermögen, seine Rechtspositionen zu geistigem Eigentum, wie Markenrechte)
  • persönliche Befähigung des Werbenden (Ehrungen und Auszeichnungen).


"Preisnachlässe außer auf Werbeware"


Neulich hat das OLG Hamm entschieden folgenden Fall entschieden:

Ein Möbelverkäufer warb in einer Zeitungsanzeige mit Preisnachlässen auf Möbel: "Preisnachlässe außer auf Werbeware".
Die Werbung ist unlauter und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Begriff "
Werbeware" ist unklar, weil die Kunden hieraus nicht ableiten können, welche Ware von dem Begriff konkret umfasst ist.

Kunden könnten den "Werbeware" umfassend verstehen, was dazu führt, dass kaum noch Waren für die beworbene Rabattaktion übrig bleiben.

Die Werbung ist auch nicht deswegen rechtmäßig, weil die betreffenden Waren im Möbelhaus ausdrücklich als "Werbeware" gekennzeichnet wurde.

Diese Aufklärung erfolgt zu spät, da die Kunden bereits von der Werbung angelockt worden sind.

Widerspruch Foto und Text


Das LG Kleve entschied im März 2007:

Ein Widerspruch zwischen dem Angebotstext und dem Angebotsfoto stellt einen
Wettbewerbsverstoß dar, wenn sich der Widerspruch auf wesentliche Merkmale der Leistung bezieht.

Der gewerbliche
Ebay-Händler hatte in dem bei ebay veröffentlichten Text fünf Pilker (künstliche Fischköder) zu einem Gesamtpreis angeboten;
das beigestellte
Foto zeigte jedoch sechs Pilker.

Einem solchen Angebot fehle es an hinreichender Klarheit.

irreführende Werbeaktion


Werbeaktion von Media Markt Mannheim irreführend

"Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger"

Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte eine Werbeaktion vom 3. Januar 2005 für unzulässig.

Für alle Artikel wurde ein Preisnachlass versprochen, aber bei einigen Produkten nicht voll umgesetzt.

Ein Wettbewerber hatte bei fünf Produkten dargelegt, dass der Preisnachlass deutlich geringer ausfiel.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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