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Markenverkauf

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Markenrecht - Markenverkauf


Der
Inhaber einer Marke kann seine Marke auf Dritte übertragen.

Die Übertragung der "Firma" kann jedoch nur zusammen mit dem Geschäftsbetrieb erfolgen.

Eine Marke muss nicht mit allen ihren Waren- oder Dienstleistungsklassen übertragen werden, sondern kann auch nur einzelne Klassen umfassen.

Der Markeninhaber hat zudem das Recht, seine Marke nach seiner Wahl zu lizenzieren.

Das ermöglicht den Markeninhaber eine
Lizenz an der Marke zu vergeben.

Der Markeninhaber kann entscheiden, ob er die Lizenz als
ausschließliches Nutzungsrecht vergeben oder mittels eines Markenlizenzvertrages dem Lizenznehmern eine einfache Lizenz einräumen will.

Verstößt der Lizenznehmer gegen Lizenzrechte, wie die Lizenzdauer, gegen den Umfang der Markenrechte, gegen die Territorial- oder Qualitätsabsprache, kann der
Markeninhaber Markenverletzungsklage erheben.

Trotz Lizenzvergabe verliert der Markeninhaber grundsätzlich nicht das Recht, gegen Dritte vorzugehen, die seine Markenrechte verletzen.

Der Lizenznehmer dagegen ist grundsätzlich erst nach Zustimmung des Markeninhabers berechtigt, gegen einen Markenverletzer vorzugehen.

Gerne beraten wir Sie bei
Markenlizenzverträgen.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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