Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


Direkt zum Seiteninhalt

Markenschutz

Werberecht > Markenrecht

Markenrecht - Markenschutz


Als Marken können flächenhafte Darstellung, aber auch plastische Gestaltung geschützt werden, wenn sie
unterscheidungskräftig sind und kein Freihaltebedürfnis besteht.

Also: Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen (Verpackungen), Farben und Farbzusammenstellungen.

Markenschutz ist nicht möglich für Markenformen, die durch die Warenart selbst bedingt oder die den wesentlichen Wert der Ware ausmachen.

Die EU-Kommission hat Vorschläge für einen besseren Schutz von Makren - und Produktpiraterie voregelegt.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü