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Markenrecht - Markenschutz
Als Marken können flächenhafte Darstellung, aber auch plastische Gestaltung geschützt werden, wenn sie unterscheidungskräftig sind und kein Freihaltebedürfnis besteht.
Also: Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen (Verpackungen), Farben und Farbzusammenstellungen.
Markenschutz ist nicht möglich für Markenformen, die durch die Warenart selbst bedingt oder die den wesentlichen Wert der Ware ausmachen.
Die EU-Kommission hat Vorschläge für einen besseren Schutz von Makren - und Produktpiraterie voregelegt.