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Markenanmeldung

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Markenrecht - Markenanmeldung


Die Marke gibt dem Markeninhaber eine Monopolstellung hinsichtlich dieses Zeichens.

Um seine Rechte besser gelten zu machen und um mit der Marke zu werben, empfiehlt sich grundsätzlich die Eintragung der Marke.

Gebühren des Deutschen Markenamtes für eine deutsche Marke

Gebühr des Markenamtes für die Markenanmeldung 300 Euro

Beschleunigungsgebühr 200 Euro (nicht zwingend erforderlich)

jede weitere Klasse ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse 100 Euro


Kosten einer Markenberatung

Eine Markenerstberatung kann für ein Honorar ab netto 150 € vereinbart werden.

Die Beratung im Zusammenhang mit der Anmeldung einer deutschen Marke (DE-Marke), die höchstens 3 Klassen umfasst, kann für netto 300 €, bei einer entsprechenden europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder einer internationalen Registrierung (IR-Marke) für je netto 600 € vereinbart werden.

Diese Angebote enthalten keine Recherche.

Diese Pauschalgebühren werden für die gesamte Tätigkeit des Anwalts vereinbart. Dies gilt von der Markenanmeldung bis zur Entscheidung über die Eintragung durch das jeweilige Amt und umfasst insbesondere auch alle nachfolgenden Leistungen:

  • Beratung zur Markenstrategie
  • Prüfung der Markenfähigkeit
  • Auswertung einer Ähnlichkeitsrecherche
  • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Markenanmeldung vor den zuständigen Behörden, einschließlich der gesamten Korrespondenz, Fristen- und Zahlungsüberwachung; Prüfung und Übersendung der Markenurkunde.



Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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