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Marken

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Markenrecht - Marken


Je gesättigter eine Markwirtschaft ist, desto wichtiger sind
Marken. Sie leiten den Konsumenten.

Meistens werden Produkte oder Dienstleistungen markenrechtlich geschützt.

Schutzfähig sind grundsätzlich einzelne Wörter (Wortmarken), Logos (Bildmarken) oder beides zusammengenommen (Wort- und Bildmarken).

Die Marke gibt dem Markinhaber eine
Monopolstellung hinsichtlich dieses Zeichens.

Der besondere Markenschutz entsteht mit der
Eintragung der Marke im Markenregister.

unzulässige Markenwerbung


Die unerlaubte Übernahme einer fremden Marke oder die Anlehnung an sie bei der eigenen Werbung gilt als "
Vorsprung durch Rechtsbruch".

Unzulässige irreführende Werbung liegt vor,

  • wenn Sie eine eigene oder fremde Marke nutzen, um ein Nicht-Marken-Produkt zu bewerben;
  • wenn Sie ein Nicht-Marken-Produkt als Markenware bezeichnen;
  • wenn der Markenname über den Gegenstand des Produkts täuscht; so ist der Name "Esprit" für einen deutschen Sekt irreführend, weil der Verbraucher glauben könnte, es handele sich um einen Champagner.


Häufig liegt auch eine Täuschung über den Hersteller, das Gründungsjahr oder die geografische Herkunft vor.




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Eintragungshindernisse


Nicht alle Marken sind
eintragungsfähig.

Es gibt
absolute Eintragungshindernisse, etwa bei fehlender graphischer Darstellbarkeit oder bei fehlender Unterscheidungskraft.

Ein prominentes Bespiel aus jüngster Zeit:

Der Weltfußballverband Fifa durfte die "Fußball WM 2006" und "WM 2006" nicht als Marken eintragen.
Dem steht ein absolutes Eintragungshindernis entgegen.
Die Ausdrücke sind allgemein beschreibender Art.

Markenschutz - Markenrechte


Das
Markenrecht gewährt dem Inhaber der Marke ein umfassendes Recht.
Dritte kann er von der unerlaubten geschäftlichen Verwendung und Nutzung - auch einer nur ähnlichen Marke- ausschließen.

Der
Markenschutz kann jedoch auch verloren gehen, etwa wenn der geschützte Begriff zum Alltagswort wird.

So sind die Anstrengungen von Google zu erklären den Begriff "googlen" die Aufnahme in Lexika zu begrenzen und die Bedeutung möglichst eng zu fassen.

Gerne beraten wir Sie bei der Prüfung Ihrer künftigen Marke, bei Ihrer Markenanmeldung oder bei der Verteidigung Ihrer Marke.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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