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Werberecht > Markenrecht
Markenrecht - Marken
Je gesättigter eine Markwirtschaft ist, desto wichtiger sind Marken. Sie leiten den Konsumenten.
Meistens werden Produkte oder Dienstleistungen markenrechtlich geschützt.
Schutzfähig sind grundsätzlich einzelne Wörter (Wortmarken), Logos (Bildmarken) oder beides zusammengenommen (Wort- und Bildmarken).
Die Marke gibt dem Markinhaber eine Monopolstellung hinsichtlich dieses Zeichens.
Der besondere Markenschutz entsteht mit der Eintragung der Marke im Markenregister.
unzulässige Markenwerbung
Die unerlaubte Übernahme einer fremden Marke oder die Anlehnung an sie bei der eigenen Werbung gilt als "Vorsprung durch Rechtsbruch".
Unzulässige irreführende Werbung liegt vor,
Häufig liegt auch eine Täuschung über den Hersteller, das Gründungsjahr oder die geografische Herkunft vor.
Eintragungshindernisse
Nicht alle Marken sind eintragungsfähig.
Es gibt absolute Eintragungshindernisse, etwa bei fehlender graphischer Darstellbarkeit oder bei fehlender Unterscheidungskraft.
Ein prominentes Bespiel aus jüngster Zeit:
Der Weltfußballverband Fifa durfte die "Fußball WM 2006" und "WM 2006" nicht als Marken eintragen.
Dem steht ein absolutes Eintragungshindernis entgegen.
Die Ausdrücke sind allgemein beschreibender Art.
Markenschutz - Markenrechte
Das Markenrecht gewährt dem Inhaber der Marke ein umfassendes Recht.
Dritte kann er von der unerlaubten geschäftlichen Verwendung und Nutzung - auch einer nur ähnlichen Marke- ausschließen.
Der Markenschutz kann jedoch auch verloren gehen, etwa wenn der geschützte Begriff zum Alltagswort wird.
So sind die Anstrengungen von Google zu erklären den Begriff "googlen" die Aufnahme in Lexika zu begrenzen und die Bedeutung möglichst eng zu fassen.
Gerne beraten wir Sie bei der Prüfung Ihrer künftigen Marke, bei Ihrer Markenanmeldung oder bei der Verteidigung Ihrer Marke.
Weiterführende Links zum Markenrecht