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Geschäftliche Bezeichnungen

Werberecht > Markenrecht

Markenrecht - Geschäftliche Bezeichnungen - Unternehmenskennzeichen


Unternehmenskennzeichen sind der Name, die Firma oder die sonstige besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes, etwa auch Geschäftsabzeichen.

Unternehmenskennzeichen können nicht als solche in das Markenregister eingetragen werden.

Sie werden automatisch ab ihrer Benutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt:
Der Schutz besteht gegen
Verwechslungsgefahr, wenn Kennzeichenidentität oder -ähnlichkeit und Ware- oder Dienstleistungsähnlichkeit gegeben sind.

Der Schutz ist jedoch meistens beschränkt auf die
Branche.
Ein Getränkehersteller kann daher einem Teppichhersteller nicht untersagen, das Kennzeichen nicht zu verwenden.
Bekannte Kennzeichen werden auch ohne Verwechslungsgefahr gegen Rufschädigung und Rufausbeutung geschützt.

Der namens- und firmenrechtliche Schutz beginnt mit dem
Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, z.B. durch Werbung.

Schutzfähige Unternehmenskennzeichen


Bei einer
Marke geht es um die Bezeichnung des Produkts bzw. einer Dienstleistung.

Das
Geschäftszeichen bezeichnet das Unternehmen, bzw. das Geschäft. Die Firma bezeichnet das hinter dem Unternehmen steckende Rechtssubjekt.

Die
Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er sein kaufmännisches Geschäft betreibt und die Unterschrift abgibt.

Auch
Firmenschlagworte sind als Namen geschützt, wenn sie kennzeichnende Wirkung besitzen, z.B. "4711" als Teil der Firma (noch) "Eau de Cologne und Parfümeriefabrik Glockengasse Nr. 4711".

Gerne beraten wir Sie beim Schutz Ihrer geschäftlichen Bezeichnungen.


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