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Werberecht > Unlautere Werbung
Lockvogelangebote bei Verbraucherdarlehen
Neues Gesetz gegen gegen Lockvogelangebote bei Verbraucherdarlehen:
Wesentliche Änderungen:
Schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages in der sog. Vertragsanbahnungsphase soll der Verbraucher über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.
Die Werbung für Darlehensverträge wird eingeschränkt. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht nur eine einzige Zahl herausstellen (etwa einen besonders niedrigen Zinssatz), sondern er muss auch die weiteren Kosten des Vertrags angeben.
Muster für Verbraucherdarlehen: Für unterschiedliche Kreditverträge gelten einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher.
Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte, wie etwa Teilzahlungsgeschäfte und Leasingverträge, erfasst. Bestehende Ausnahmevorschriften werden weitgehend aufgehoben. Damit werden Verbraucher bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschützt wie bei Verbraucherdarlehensverträgen.