Hauptmenü
Werberecht > Werbung von Ärtzen / Therapeuten > Werbeformen
Werbung mit Leistungspflicht der Krankenkassen
Zahlreiche Rahmenverträge der Krankenkassen verbieten die Werbung mit der Leistungspflicht der Krankenkassen.
Verboten ist es damit zu werben, dass die Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernehmen.
Beispiel einer unzulässigen Werbung in der Tageszeitung:
"Lassen Sie sich doch wieder mal eine X-Untersuchung verschreiben. Schließlich zahlt es die Krankenkasse und das haben Sie sich bei den hohen Beiträgen verdient."
Auch bei dem Hinweis "zugelassen bei allen Kassen" muss darauf geachtet werde, dass dieser nicht zu sehr optisch hervorgehoben ist.