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Suchmaschinen

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Internetrecht - Suchmaschinen


Jeder würde gern
Suchmaschinen so manipulieren, dass die eigene Webseite an vorderster Stelle im Ranking erscheint.

Eine Form der Manipulierung von Suchmaschinen ist das Eintragen von
Meta-Tags mit geschäftlichen Bezeichnungen oder Waren des Konkurrenten.

Bei den Meta-Tags handelt es sich um Stichworte, die Suchmaschinen wie
google, yahoo oder altavista auffinden, um eine Webseite mit relevanten Inhalt zu finden.

Der Meta-Tag ist auf den Webseiten meist im Dokumenten-Code versteckt und wird beim "Surfen" nicht angezeigt.

Die Rechtsprechung ist aber noch nicht ganz einig:
Dennoch wird der Gebrauch einer fremden Marke als Meta-Tag regelmäßig als unzulässig anzusehen sein.

Wird eine fremde Marke im eigenen Internetauftritt als Meta-Tag oder als weiße Schrift auf weißem Hintergrund versteckt verwendet, so stellt dies eine Markenverletzung dar, sofern es sich bei der Marke um eine Phantasiebezeichnung ohne beschreibenden Inhalt handelt.

Wettbewerbswidrig sind aber nicht nur die Meta-Tags des Konkurrenten.

Manipulation von Suchmaschinen - wettbewerbswidrig


Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen ist auch die lexikonartige Auflistung vieler hundert Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite wettbewerbswidrig.

Eine derartige Nutzung von Begriffen in den Quellcodes einer Website führt zu einem als unlauter zu bewertenden Wettbewerbsvorsprung.

Denn durch eine solche Handlung werde die Internetseite bei der Verwendung gängiger Suchmaschinen an einer der vorderen Positionen der Trefferliste benannt und von Nachfragern entsprechend häufig frequentiert.

Hierdurch locke ein Wettbewerber Kunden an und verschaffe sich so in unlauterer Weise einen wirtschaftlichen Vorteil.

Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn eine Internetseite mit Suchbegriffen gefüllt werde, die im weitesten Sinne noch in einem Zusammenhang mit dem Leistungs- und Warenangebot des Internet-Anbieters stehe.

Meta-tags - Markenverletzung?


Anders das Oberlandesgericht Düsseldorf bei einer "
Markenverletzung"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte eine Markenrechtsverletzung mit dem Argument ab, dass die Verwendung eines Kennzeichens in
Meta-Tags beim Verkehr nicht als Hinweis auf eine bestimmte Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen aufgefasst werde.

Ob diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof bestand haben wird, ist zweifelhaft.


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