Hauptmenü
Wettbewerb > Abmahnungen > Internetrecht
Internetrecht - Domainrecht
Der Name der Internet-Domain (Internet-Adresse) kann sehr werbewirksam sein.
Schließlich kann der Kunde den Namen direkt in seinen Webbrowser eingeben und landet unmittelbar auf der Webseite.
Des Weiteren kann der Name der Domain das Ranking der Website bei Suchmaschinen wie Google oder Yahoo erhöhen.
Die Wahl der Domain beinhaltet einige rechtliche Risiken, etwa aus dem Namens- und Markenrecht, aber vor allem aus dem Recht über den unlauteren Wettbewerb.
Wettbewerbsverstöße - Beispiele
Typische Wettbewerbsverstöße ergeben sich in den Fällen des Kundenfangs, der Behinderung, der Rufausbeutung, des Rechtsbruchs und der Marktstörung.
Ist die Domain "www.tauchschule-dortmund.de" für eine von drei bestehenden Tauchschulen in Dortmund zulässig?
Nein, entschied das Oberlandesgericht Hamm: Die Domain suggeriert irreführend, dass es die einzige Tauchschule in Dortmund sei.
Domain-Grabbing:
Der Grabber (der Raffke) lässt sich eine Domain eintragen, die dem Namen, der Firma oder dem Geschäftzeichen usw. eines anderen entspricht, mit dem Ziel, diesem die Domain später zu verkaufen oder die Nutzung durch diesen auszuschließen.
Der Ausschluss der Nutzung ist wettbewerbswidrig.
Gattungsbezeichnungen
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "mitwohnzentrale.de" ist die Verwendung von Gattungsbezeichnungen weitgehend rechtlich zulässig.
Dennoch kann eine Domain irreführend sein. Wie beurteilen Sie die Zulässigkeit des Domainnamens "www.steuererklärung.de" bei einem Lohnsteuerhilfeverein?
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied:
Die Domain sei irreführend, weil der Verein nicht alle Arten von Steuererklärungen anfertigen darf.
Risiken bestehen auch dann, wenn der Domainname einer Geschäftsbezeichnung gleicht bzw. ähnelt. Zwar hat derjenige, der zuerst einen Domainnamen registriert (Prioritätsgrundsatz), grundsätzlich die Rechte am Domainnamen.
Dies gilt aber dann nicht, wenn der Verkehr den Domainnamen dem Namensträger aufgrund dessen überragender Bekanntheit zuordnet.