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Domainkaufvertrag
Domains können wie andere Waren verkauft und gekauft werden.
Der Inhaber einer Domain erwirbt mit der Registrierung "seiner" Domain lediglich ein Nutzungsrecht am Domainnamen.
Das Nutzungsrecht kann durch Umschreibung auf den Erwerber übertragen werden.
Der Kaufvertrag muss weder notariell noch schriftlich erfolgen.
Formvorschriften können jedoch gelten, wenn die Domain in Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag übertragen wird.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte jedoch der Vertrag schriftlich geschlossen werden.
Was sollte der Übertragungsvertrag enthalten?
Bei der Übertragung gibt es Schwierigkeiten aus der Natur der Sache:
Regelmäßig bedarf es zunächst eines Inhaberwechsels und dann eines Providerwechsels.
Gerne beraten wir Sie beim Kauf oder Verkauf einer Domain.
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www.rechtsanwalt-werbrecht.de
Kaufpreisvorstellung 300 Euro
Kontakt unter 02222-931180