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Internetrecht - Dialer
Dialer sind Programme, die kostenpflichtige Telefonverbindungen herstellt.
Der Bundesgerichtshof entschied:
Die für die Nutzung eines Dialers anfallenden Gebühren brauchen nicht bezahlt zu werden, wenn der Dialer vom Nutzer unwissentlich benutzt wurde und diesem kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last fallen.
Die mangelnde Aufklärung über die Einwahlkosten ist irreführend, stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist damit wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 11 UWG.
Der Zugang zu einer pornographischen Webseite muss für Minderjährige eine effektive Barriere darstellen. Die Überprüfung des Personalausweises oder einer Kreditkartennummer stellt nach Auffassung des OLG Düsseldorf keine ausreichende Zugangshürde dar, um Kinder und Jugendliche vom Besuch von Pornowebsites abzuhalten.
Gerne beraten wir Sie.