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Werbung mit Praxisschildern
Die Werbung mit Praxisschildern ist grundsätzlich zulässig.
Die Berufsordnung der Ärzt sieht allerdings eine Beschränkung der Praxisschilder auf die Maße 35 x 50 cm vor.
Für Heilmittelberufe gibt es keine Beschränkungen.
Daher könnte zum Beispiel ein Ergotherapeut ein Praxisschild anbringen lassen, dass die Maße 1m x 1m hätte.