Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Irreführende Werbung

Werberecht > Werbung von Ärtzen / Therapeuten

Irreführende Werbung - § 3 HWG


Eine
Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine
therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,

2. wenn
fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass

  • ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
  • bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
  • die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,


3. wenn unwahre oder zur
Täuschung geeignete Angaben

  • über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
  • über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden.




Irreführung durch Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten


Beispiel

"In unserer Praxis zahlenKassenpatienten nur 15 % Rezeptgebühr1"

Das stimmt doch! Ja, aber in allen anderen Praixsn zahlt der Patient auch nur 15 %.

Hier entsteht der Eindruck, als bekomme der Patient in dieser Praxis ein besseres Angebot.

Also handelt es sich um irreführende Werbung.

Irreführende Übertreibungen


  • Mit dieser Methode verzeichnen wir Erfolge bei allen Erkrankungen des Mangens und allen Arten von Herzbeschwerden.


  • Damit werden Sie schlank an jeder Stelle, die Sie sich wünschen.


  • Auch Sie werden begeistert sein.


  • Es gibt keine Krankheit, die nicht geheilt werden kann.


  • Sie werden staunen, wie es wirkt.

Irreführende Garantieversprechen


Ausdrückliche Garantieversprechen

  • Unter Garantie, Ihre Schmerzen sind weg.
  • Der Erfolg wird sich sicher einstellen.


Implizite Garantieversprechungen

  • Garantieren dürfen wird nichts. Wir wissen aber, dass es gut helfen könnte.
  • Bei Nichterfolg Geld zurück.
  • Garantie für kostenlosen Versuch.

Irreführung über schädliche Wirkungen


  • Harmlos
  • Völlig unschädlich
  • Völlig frei von Nebenwirkungen

Getarnte Werbemaßnahmen


  • wirtschaftlich getarnte Werbevorträge gegenüber Verbrauchern


  • Einschaltung eines Mittelsmannes, der kostenlose und scheinbar objektive Auskünfte erteilt.

Irreführung über das Unternehmen


Täuschung über Name, Bedeutung, Art, Tradition und Größe

  • Institut für Physiotherapie
  • Gesundheitszentrum - Therapiezentrum
  • Reha-Zentrum


bei fehlender öffentlicher Aufsicht bzw. fehlendem personellen Angebot.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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