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Werberecht > Werbung von Ärtzen / Therapeuten
Heilmittelwerbegesetz und andere Werbegesetze
Werben Ärzte und Therapeuten, so greifen zahlreiche Gesetze und Vorschriften:
Begriff der Werbung
Werbung ist
"jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern."
Absatzwerbung ist jede produkt- oder leistungsbezogene Werbung.
Imagewerbung bewirbt das Unternehmen selbst.