Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Fachliche Empfehlungen

Werberecht > Werbung von Ärtzen / Therapeuten > Werbeformen

Werbung mit fachlichen Empfehlungen


Außerhalb der Fachkreise darf nicht geworben werden mit Angaben, dass das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig
fachlich empfohlen oder geprüft ist oder anderweitig angewendet wird, § 11 Nr. 2 HWG.


Die Vorschrift ist als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet.
Insoweit dürfte sie gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen.
Erforderlich ist wohl die
konkrete Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung.




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Empfehlungen..


Anders als das Verbot der Werbung mit Hinweisen auf Gutachten und Zeugnissen untersagt diese Vorschrift
allgemeine Hinweise auf ärztliche Empfehlungen.

Auch hier soll die Suggestivwirkung fachlicher Autorität untergraben werden.

Angaben über den Erfinder des Heilmittels - in wahrheitsgemäßer und zurückhaltender Form - sind erlaubt.

Erlaubt ist auch wohl auch eine wertneutrale Unterrichtung - etwa über Heilverfahren oder Indikationen.

Rühmt diese dagegen die Behandlung als besonders vertrauenswürdig, beispielsweise aufgrund langjähriger Bewährtheit, so ist die Werbung verboten.

Beispiele - Empfehlungen, Prüfung, Anwendung

Verboten

Werbung mit Bezug auf Äußerungen berühmter Ärzte (OLG Hamburg, 1978), wenn damit der Eindruck entsteht, dass das Zitat auch heute noch gültig ist.

  • "ärtzlich empfohlen" (LG München, 1978)
  • "Experten raten: .." (OLG Karlsruhe, 1992)
  • ärztliche Erfolgsstatistik für eine bewworbene Therapieform (OLG Karlsruhe 1994)
  • "nachgeprüfte Erkenntnisse zeigen" (KG 1988)
  • "ärztlich getestet" (OLG Düsseldorf 1969)
  • "Diese Wirksamkeit konnte für .... immer gezeigt werden" (OLG Köln 1993
  • "Selbstverständlich werden die Behandlungen unter erfahrener ärtzlichen Beratung durchgeführt." (OLG München 1993)
  • "Diese ganz natürlichen Wirkstoffe aus Pflanzen und tierischen Substanzen werden seit langem mit großem Erfolg gegen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises angewendet" (BGH, 1997)


Erlaubt

  • "Eine Tagesdosis von 2,5 mg Biotin... wird für die Behandlung von Nagel- und Haarveränderungen empfhohlen (LG Berlin 1987).
  • "Lebertran: Natürliches Heilmittel im Blickpunkt der Wissenschaft" .. "zunehmend richtet sich das Interesse der Wissenschaft auch auf die vorbeugende Wirkung des Lebertrans bei der allgmeienn Arterienverkalkung".





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