Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Guerilla-Werbung

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Guerilla Marketing - unlauter - ordnungswidrig?

Guerilla Marketing ist der letzte Schrei!

Häufig werden Guerilla-Werbemaßnahmen unlauter oder ordnungswidrig sein.
Aber auch hier kommt es auf eine Einzelfallprüfung an.

Beispielweise wird das besprühen von Bürgersteigen, ordnungswidrig sein, da die Nutzung des Straßenaums zu Werbezwecken meist auch nicht genehmigt werden würde.

Sprühern, Werbeagenturen und dem veranlassenden Unternehmer drohen damit Bußgelder.




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