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Adwords - Werbung mit Marken
Google Adwords (zusammengesetz aus „Adverts“ = Werbeanzeigen und „Words“ = Worte) ist als Keyword-Advertising eine Form der Internetwerbung von Google.
Google Adwords sind messt vierzeilige Text-Annoncen, die bei der Eingabe eines Suchwortes in einer Spalte rechts neben, teilweise auch über den Ergebnissen eingeblendet werden und eine Ergänzung zum Suchergebnis darstellen sollen. Ähnliche Werbeprogramme bieten auch andere Suchmaschinen.
Innerhalb der Google-Suchergebnisse sind die Adwords-Anzeigen durch die Überschrift „Anzeigen“ von den nichtkommerziellen Suchergebnissen abgegrenzt.
Adwords-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2009:
Die Klägerin führt die Unternehmensbezeichnung "Beta Layout GmbH".
Die beklagte Wettbewerberin benutzt bei Google als Schlüsselwort (Adword) die Bezeichnung "Beta Layout".
Gäbe ein Internetnutzer bei Google das Suchwort "Beta Layout" ein, würde neben der Trefferliste ein Anzeigenblock mit einer Anzeige für die Produkte des Wettbewerbers angezeigt.
Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der Unternehmensbezeichnung und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch mit der Begründung verneint; es fehle an der für die Verletzung der Unternehmensbezeichnung erforderlichen Verwechslungsgefahr.
Der Internetnutzer nehme nicht an, dass die in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste erscheinende Anzeige von der Beta Layout GmbH stamme.
Da der Schutz der Unternehmensbezeichnungen anders als der Markenschutz nicht auf harmonisiertem europäischem Recht beruhe, kam in diesem Verfahren eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht in Betracht.
Adwords - Werbung mit Marken
Vor dem Gerichtshof der Europäsichen Gemeinschaft steht nun eine Entscheidung an (Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZR 125/07 - Bananabay), die der BGH vorgelegt hat:
Die beklagte Anbieterin von Erotikartikeln hat bei Google das Adword "bananabay" angegeben.
Unter "Bananabay" vertreibt die Klägerin ebenfalls Erotikartikel im Internet und hat diesen Begriff als Marke geschützt.
Ob hier eine Markenverletzung vorliegt, hängt davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Adword eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt.