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Werbeformen - Haustürwerbung
Unternehmer oder ihre Vertreter dürfen auch ohne vorherige Aufforderung Hausbesuche machen, um ihre Waren- und Dienstleistungen zu bewerben und anzubieten.
Natürlich ist eine besondere Belästigung unzulässig, etwa dann, wenn der "Hausbesucher" den Fuß in die Tür hält.
Haustürgeschäft
Kommt ein Haustürgeschäft zustande, sieht der Bürgerliche Gesetzbuch im Sinne des Verbraucherschutzes besondere Regelungen vor:
Noch nach zwei Wochen kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt, so kann der Vertrag bis zu 6 Monaten später noch widerrufen werden.