Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


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Anwaltskosten

Kanzlei

Kostentransparenz bei Rechtsanwalt Dr. Buerstedde

Anwaltsgebühren von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

Kostentransparenz ist uns wichtig!

  • Erstberatung 220 Euro bei Verbrauchern; 300 Euro bei Unternehmern
  • Schriftliche Beratung (per-Email oder per Post) grundsätzlich ab 350 Euro bei Verbrauchern; ab 500 Euro bei Unternehmern.
  • Vertretung in außergerlichtlichen Werbe- und Wettbewerbsangelegenheiten nach Stundensatz in Höhe von 250 Euro oder nach dem Gegestandswert von mindestens 20.000 Euro und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Bei der gerichtliche Vertretung erfolgt die Honorierung nach Streitwert und RVG, ausgehend von einem Mindeststreitwert von 20.000 Euro, also regelmäßig Gebühren von ca. 2200 Euro.
  • Honorarvereinbarung: Stundensatz 250 Euro (Brutto)
  • Pauschalhonoror nach Vereinbarung.



Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde wird erst tätig, wenn der entsprechende Vorschuss entrichtet worden ist.

Rufen Sie an!

Kanzleisitz Bornheim zwichen Bonn und Köln
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf

Bürozeiten
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 13:30 bis 17:30 Uhr

Dependance Bad Godesberg
Deutschherrenstr. 37
53177 Bad Godesberg

Termine nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten

Tel. 02222 - 93 11 80
Fax. 02222 - 931182

Hotline: 0900 10 40 80 1 für 3 €/Min aus dem deutschen Festnetz

E-Mail


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