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Abmahnung vorbeugen

Wettbewerb > Abmahnungen

Wie kann man Abmahnungen vorbeugen?

Die Technik macht es so einfach, geistiges Eigentum zu kopieren!

Die besten und schönsten Ideen, Bilder, Lieder, Filme, Texte, Stadtpläne... will ich auch haben - und möglichst kostenlos. Die Versuchung ist groß.

Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Besonders anfällig für
Abmahnungen sind Ebay-Verkäufer und Inhaber von Webseiten.

Reihenweise häufen sich Urheber- und Markenrechtsverletzungen, die teuer abgemahnt werden.

Eine Verkäuferin hatte "edle Givenchy Ohrclips à la Cartier" angeboten und musste 1200 € wegen Verletzung des Markenrechts zahlen.

Gerne werden auch Originalfotos der Hersteller zur Beschreibung des Angebots hinzugefügt. Das kostete den Verkäufer des Küchenmessers "Gordon" lediglich 300 €
Schadensersatz und 649 € Anwaltsgebühren.

Vorsicht - Abmahngefahr!


Hinweis:
Verzichten Sie auf Beschreibungen, die sich auf die Originale beziehen, wie "ähnlich einem Boss-Anzug" oder ein bisschen verschleiert: "Sieht nur aus wie Rolex, ist keine".

Die Nennung der
Marke stellt dann in der Regel ein unlauteres und damit verbotenes Anlocken dar.

Selbst Lehrer haben gelegentliche Schwierigkeiten mit dem
Urheberrecht.
Wegen Zitaten aus einem Werk Erich Kästners auf seiner Homepage musste ein Lehrer 1.200 € zahlen!

Hinweis:
Kopieren sie keinen fremde Texte, Stadtpläne, Anfahrtsskizzen, Bilder und stellen diese Inhalt (geistiges Eigentum!) nicht auf Ihre Webseite.

Hinweis:
Geben Sie eine Unterwerfungserklärung ab, bevor Sie die Abmahnung erhalten!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Abfassung der Erklärung.


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

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