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Abmahnungen - Verbraucher
Verbraucher ist nach der gesetzlichen Legaldefinition jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Verbraucher steht damit außerhalb des "Wettbewerbs".
Der Verbraucher kann keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche geltend machen.
Lediglich im Fall einer strafbaren Werbung soll dem Verbraucher ein Schadensersatzanspruch zukommen.
Der Verbraucher, der durch irreführende oder unlautere Werbung geschädigt ist, kann nur wenige Rechte geltend machen.
Beispielsweise könnte er den geschlossenen Vertrag wegen Arglist anfechten.
Er könnte widerrufen in den Fällen des Haustür- oder des Fernabsatzgeschäftes, bzw. der Mängelgewährleistung bei Irreführung hinsichtlich der Warenqualität.
Dem Verbraucher verbleibt im wesentlichen nur die Möglichkeit, sich an Verbände und Vereinigungen zu wenden, die von sich aus die Wettbewerbsverstöße ahnden.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern
Werbung mit Telefonanrufen ohne Einwilligung oder mutmaßlicher Einwilligung des Verbrauchers sind eine unzumutbare und damit wertbewerbswidrige Belästigung.
Sie werden angerufen und es kommt zur Anbahnung oder zum Abschluss eines sog. Fernabsatzvertrages. Wurden Sie zu Beginn des Gespräches über den geschäftlichen Zweck und die Identität des Unternehmers aufgeklärt?
Wenn der Anrufer seine Informationspflichten verletzt, kann er haften, und wenn er dies sogar planmäßig macht, rechtfertigt dies eine Unterlassungsklage.
Sie haben einen Vertrag über Telefon abgeschlossen?
Dann können Sie noch ein Widerrufsrecht ausüben.
Darüber hinaus kann ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen und damit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.