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Abmahnvereine
Ein Abmahnverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck das Abmahnen von wettbewerbswidrigem Verhalten ist.
Meist werden Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen das Teledienstegesetz (TDG) abgemahnt.
Abmahnvereine vertreten häufig bestimmte Berufsgruppen und sind in der Regel nicht allgemeine Wächter über den unlautern Wettbewerb.
Sie sind nicht verpflichtet, gegen Verstöße vorzugehen, sondern können frei entscheiden, ob sie einen Verstoß verfolgen.
Auch Abmahnvereine fordern den Abgemahnten in der Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch sie berechnen dem Abgemahnten die Abmahnkosten. In der Regel belaufen sich diese Abmahnkosten auf etwa 180 €.
Jeder kann einem Abmahnverein vorschlagen, gegen einen Dritten vorzugehen.
Allerdings ist der Abmahnverein verpflichtet, dem Abgemahnten Name und Adresse des "Anzeigenden" zu benennen.
Viele Abmahnvereine stehen im Ruf, Regelverstöße nur abzumahnen, um sich zu finanzieren.
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