Werberecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Bonn unlautere Werbung - abgemahnt - Unterlassungserklärung


Direkt zum Seiteninhalt

Abmahnkampf

Wettbewerb > Abmahnungen

Abmahnung - Gegenabmahnung - Abmahnung ...


Wer eine
Abmahnung ausspricht, muss mit einer Gegenabmahnung rechnen - usw.

Eine saftiges Bespiel:

Der Hersteller der Kultbrause
Bionade wurde von seinem Konkurrenten Landwert Bio Premium im Juni 2008 abgemahnt. Er dürfe seine Bionade nicht mehr als kalzium- und magnesiumreich bewerben. Dies verstoße gegen die europäische Nahrungsmittel-Richtlinie.

Das
Landgericht Düsseldorf bestätigte die von ihr erlassene einstweilige Verfügung und verwarf damit den eingelegten Widerspruch.

Folge: Der Hersteller der Bionade muss nun bis zum 1. August 2008 alle Hinweise auf den Etiketeten der Flaschen entfernen!

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig - voraussichtlich wird gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt

Bitte beachten: Die Hersteller bekämpfen sich weiter. In einem anderen Verfahren ging es um dem Zuckergehalt der Bionade.

Wird die Bionade nunmehr teurer?

Abmahnung - Gegenabmahnung - Abmahnung ...

Wer eine Abmahnung ausspricht, muss mit einer Gegenabmahnung rechnen - usw.

Ein typisches Bespiel:

AWG gegen DVAG.

DVAG obsiegt vor dem Landgericht Hannover (18 O 193/08): Der Werbespruch "AWD, Ihr unabhängiger Finanzberater" ist
wettbewerbswidrig. Die Werbung "unabhängig" zu sein, ist unlauter, wenn eine Koppelung an eine begrenzte Anzahl an vertriebenen Produkten vorliegt.

AWG obsiegt auch mit seiner Klage gegen DVAG: DVAG darf nunmehr nicht behaupten "weltweite Nummer eins der eigenständigen Finanzvertriebe" zu sein.
Unlauter ist das Alleinstellungsmerkmal - vielleicht gibt es ja in der Welt noch größere Finanzvertriebe.

Beim
Abmahnkampf gibt es letztlich selten Sieger - werden die Kosten der Verfahren und der möglichen Umstellung der Werbung auf die Kunden abgewälzt?


Rechtsanwalt: Werbe- und Wettbewerbsrecht, rechtssicher werben! | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü