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Wettbewerb > Abmahnungen
Abgemahnt - was nun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten.
Der Abmahnende wirft Ihnen einen Wettbewerbsverstoß vor.
Er fordert Sie auf, weitere Verstöße zu unterlassen und den wettbewerbswidrigen Zustand zu beseitigen; möglicherweise fordert er noch Auskunft und Schadensersatz und schließlich verlangt der Anwalt die Erstattung der Abmahnkosten.
Als Abgemahnter müssen Sie natürlich prüfen, bzw. durch einen Rechtskundigen prüfen lassen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.
Verschiedene Einwände sind denkbar, z.B. der Einwand des Rechtmissbrauchs, Einwand der "unclean hands", der Einwand des Wegfalls der Wiederholungsgefahr oder der Verjährung.
Das OLG Hamm (Urteil vom 24. März 2009) hat im Rechtsstreit zweier Online-Händler das Unterlassungsbegehren wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen, weil bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände die Klage nur dazu gedient habe, Aufwendungssersatz und Rechtsverfolgungskosten zu generieren. Indizien waren die Anzahl und Art der Abmahnungen - hier wegen falscher Widerrufsbelehrung.
Insoweit mag es sinnvoll sein - bei einer zu erwartenden einstweiligen Verfügung - bereits beim Gericht eine Schutzschrift einzureichen, um sich rechtliches Gehör zu sichern.
Häufig sind auch die von Anwälten in die Höhe getriebenen Streitwerte - und damit die Abmahnkosten überhöht.
Da es auch schwarze Schafe unter Anwälten gibt, die rechtsmissbräuchlich massenweise Abmahnungen versenden, sollten Sie nicht überstürzt auf Abmahnungen "hereinfallen".
Strategien gegen Abmahnungen - Gegenabmahnung
Wurden Sie abgemahnt, hilft häufig eine Gegenabmahnung.
Dann kann man sich einfach vergleichen.
Unserer Rechtssystem ist so kompliziert, dass kaum ein Verkäufer oder Internethändler alles richtig macht. Daher bietet sich die Gegenabmahnung regelrecht an, um die Kosten zu senken und einen Vergleich zu schließen.
Besonders anfällig für Abmahnungen sind Ebay-Verkäufer, Onlinehändler etwa bei autoscout24.de oder mobile.de und Inhaber von Webseiten. Obwohl viele Online-Portale bereits umfangreiche Informationen zum Wettbewerbsrecht geben, wie etwa bei Ebay.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Reihenweise häufen sich Urheber- und Markenrechtsverletzungen, die teuer abgemahnt werden.
Allerdings ist Vorsicht bei einer Gegenababmahnung geboten. Dient sie nur dazu, um die Kosten gegeneinander aufzurechnen, dann kann auch die Gegenabmahnung rechtsmißbräuchlich sein.
Abmahnung wegen Markenverletzung - ein Beispiel
Eine Verkäuferin hatte "edle Givenchy Ohrclips à la Cartier" angeboten und musste 1200 € wegen Verletzung des Markenrechts zahlen.
Gerne werden auch Originalfotos der Hersteller zur Beschreibung des Angebots hinzugefügt. Das kostete den Verkäufer des Küchenmessers "Gordon" lediglich 300 € Schadensersatz und 649 € Anwaltsgebühren.
Hinweis:
Verzichten Sie auf Beschreibungen, die sich auf die Originale beziehen, wie "ähnlich einem Boss-Anzug" oder ein bisschen verschleierte "Sieht nur aus wie Rolex, ist keine".
Die Nennung der Marke stellt dann in der Regel ein unlauteres und damit verbotenes Anlocken dar.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Beispiel
Selbst Lehrer haben gelegentliche Schwierigkeiten mit dem Urheberrecht.
Wegen Zitaten aus einem Werk Erich Kästners auf seiner Homepage, musste ein Lehrer 1.200 € zahlen!
Hinweis:
Kopieren Sie nicht fremde Texte, Stadtpläne, Anfahrtsskizzen, Bilder und stellen diese (geistiges Eigentum!) nicht auf Ihre Webseite.